AGB

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile und/oder Wohnwagen
von „INcamper.de“, Inhaber Herr Benno Fredel, Schröplerstr. 31, 85053 Ingolstadt, Tel: 0841 / 9389 2020, 
E-Mail: mail@incamper.de nachstehend als „Vermieter“ bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
(1) Der Vermieter bietet Wohnmobile und Wohnwagen (nachfolgend als „Mietfahrzeuge“ bezeichnet) zur Vermietung an. Die folgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mieter i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Mietvertrages ist die Anmietung eines Mietfahrzeuges durch den Mieter für die vertraglich vereinbarte Dauer zu dem vertraglich vereinbarten Entgelt. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Mieter setzt das Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und führt Fahrten während der Mietdauer selbstständig durch. 
(3) Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt und schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651 a – l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung.

§ 3 Abschluss des Mietvertrages
(1) Die Präsentation der Fahrzeuge auf der Webseite des Vermieters stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Mieter, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. 
(2) Ein Mietvertrag kommt erst zustande wenn dieser vom Mieter und Vermieter unterschrieben oder per email bestätigt wird. 
(3) Sofern der Mieter seine Bestellung auf elektronischem Wege aufgegeben hat, wird der Vertragstext vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nebst den rechtswirksam einbezogenen Mietbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 4 Mietpreis 
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den für die Dauer der Nutzung des Mietfahrzeugs vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Neben diesem wird pro Anmietung eine Servicepauschale berechnet, deren Höhe und Leistungsumfang im Mietvertrag beschrieben ist.
Er kann den Mietpreis sowie Servicepauschale per Banküberweisung oder nach Absprache vor Ort per bar- oder EC-Karten-Zahlung leisten.
(2) Der angegebene Mietpreis ist bindend. Im Mietpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(3) Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind 
• bei Wohnmobilen pro Tag 250 km frei. Mehrkilometer werden mit 0,25 EUR pro Kilometer abgerechnet; ab einem Mietzeitraum vom 15 Tage sind alle Kilometer frei (Abhol- und Rückgabe-Tag werden als jeweils ½ Tag berechnet)
• bei Wohnwägen alle Kilometer frei.
(4) Während der Mietzeit anfallende Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren gehen ebenso zu Lasten des Mieters wie etwaige Bußgelder und sonstige Strafgebühren.
(5) Der Mieter ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung von 50 % des gesamten Mietpreises zu leisten. Der restliche Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter. 
(6) Leistet der Mieter die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten gemäß § 7 dieser Mietbedingungen belasten. 
(7) Der Mieter hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Vermieter nicht bestritten wurden. Das Recht des Mieters zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Kaution
(1) Neben dem Mietpreis nach § 4 hat der Mieter eine Kaution für das Mietfahrzeug zu entrichten. Die Höhe der Kaution wird in dem jeweiligen Mietvertrag vereinbart.
(2) Die Kaution ist spätestens bei Übergabe des Mietfahrzeugs zu hinterlegen. Sie kann 
• bei Gutschrift auf dem Konto des Vermieters vor Mietbeginn per Banküberweisung geleistet werden. Verantwortlich für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Mieter.
• vor Ort per EC-Karte oder bar geleistet werden.
(3) Der Mieter erhält die Kaution bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung zurückerstattet. Sofern etwaige, anfallende Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden) von dem Mieter zu tragen sind, ist der Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt, diese mit der Kaution zu verrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast steht dem Vermieter hinsichtlich der Rückzahlung der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht zu. 

§ 6 Weitere Pflichten des Mieters
(1) Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur von dem Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu ge-ben und von diesen bei Abholung des Fahrzeuges den Führerschein und Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Der Mieter ist ferner verpflichtet, dem Vermieter das Anfertigen jeweils einer Kopie dieser Unterlagen zu gestatten.
(2) Mindestalter des Fahrers / Führerschein: Jeder Fahrer eines Mietfahrzeuges muss das 23. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines zum Führen des jeweiligen Fahrzeuges erforderlichen, in Deutschland gültigen Führerscheins sein. Ferner darf der Fahrer keinem Fahrverbot unterliegen. Kann der Mieter diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist der Vermieter nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten gemäß § 7 dieser Mietbedingungen zu belasten.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass er mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut ist. Im Falle der Überlassung des Mietfahrzeuges an einen anderen Fahrer ist der Mieter verpflichtet, zu prüfen, ob sich dieser zum Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand befindet und im Besitz eines gültigen und für das Führen des jeweiligen Mietfahrzeuges erforderlichen Führerscheins befindet. Er hat ferner sicherzustellen, dass der Fahrer mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut ist.
(4) Das Mietfahrzeug ist schonend und mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu behandeln. 
(a) Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Er hat insbesondere den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren und sicher zu stellen, dass der vorgeschriebene Kraftstoff verwendet wird. Der Mieter ist insoweit auch verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug im Bedarfsfall geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) zu befüllen. 
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von EUR 150,00 selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag geben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gemäß § 10 dieser Mietbedingungen für den Schaden haftet. 
(b) Der Mieter ist weiter verpflichtet, die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (insbesondere Höhe und Breite) sowie die technischen Regeln zu beachten. 
Er hat insoweit auch sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung eingehalten werden und Gegen-stände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass diese kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellen oder Schäden am Fahrzeug verursachen können. 
(c) Beim Verlassen des Fahrzeuges hat der Mieter das Fahrzeug jeweils ordnungsgemäß zu verschließen und durch eine Diebstahlsicherung zu schützen, sofern eine solche vorhanden ist. 
 (6) Sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde, darf das Mietfahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwendet werden:
• Weitervermietung oder Leihe
• zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung
• zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen
• Fahrschulübungen
• Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests 
• zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; 
• sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände
(7) Auslandsfahrten
Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, mit Ausnahme von: Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei. Fahrten in diese Länder sowie in außereuropäische Länder sind unzulässig. 
Der Mieter sowie die Fahrer sind verpflichtet, sich über die geltenden Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder zu informieren und hat diese einzuhalten.
Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind unzulässig.
(8) Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist in den Mietfahrzeugen nicht erlaubt.
(9) absolutes Rauchverbot: In allen Fahrzeugen des Vermieters besteht striktes Rauchverbot. 
(10) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Der Vermieter behält sich für den Fall, dass der Mieter gegen die vorbenannten Verpflichtungen schuldhaft verstößt vor, vom Mieter die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie ggf. Schadensersatz zu verlangen.
(11) Fallen mit der Nutzung des Mietfahrzeugs während der Mietdauer Bußgelder oder/und Strafen an, die vom Mieter versursacht und verschuldet wurden, hat der Mieter diese vollumfänglich zu übernehmen und den Vermieter, sofern erforderlich, wenigstens im Innenverhältnis von einer Haftung freizustellen. Der Mieter hat dem Vermieter hierdurch entstandene Aufwendungen oder Schäden zu erstatten. 

§ 7 Rücktritt / Stornokosten
(1) Dem Mieter steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 
Gemäß §312g Abs.2 Nr.9 BGB steht dem Mieter steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Der Vermieter räumt dem Mieter jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht ein, für welches nachfolgende Bedingungen gelten: Im Falle des Rücktritts durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: 
5 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
10 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
20 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 
40 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
60 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
70 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns
Dem Mieter steht es in solchen Fällen frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.

§ 8 Übergabe und Rücknahme des Mietfahrzeuges
(1) Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unter-zeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
(3) Das Mietfahrzeug wird dem Mieter nur übergeben, wenn er die vereinbarte Miete (§ 4 dieser Mietbedingungen) und die zu entrichtende Kaution (§ 5 dieser Mietbedingungen) vollständig bezahlt bzw. hinterlegt sowie an einer Einweisung durch den Vermieter (§ 8 Abs. 2 dieser Mietbedingungen) teilgenommen hat.
(4) Das Mietfahrzeug wird dem Mieter bei der Abholung vollgetankt und in gereinigtem Zustand (innen und außen) übergeben. 
(5) Der Mieter hat das Mietfahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in welchem er es erhalten hat. Insbesondere muss dieses vollgetankt und innen sauber sein. Erfolgt dies nicht, ist der Vermieter zur Berechnung folgender Aufwandsentschädigungen berechtigt:
• nicht entleerte Toilettencassette / Fäkalientank: EUR 150,- € 
• nicht entleerter Abwassertank: EUR 10,-€
• nicht oder ungenügend erfolgte Innereinigung: 125,-€ 
• Bei starker Verschmutzung wird die Reinigung nach Aufwand berechnet.
Die Außenreinigung ist bei normaler Verschmutzung im Mietpreis enthalten, sollte das Fahrzeug außen extrem verschmutzt sein (z.B. Harzflecken) wird die Reinigung nach Aufwand berechnet. 
 (6) Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Vermieter eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, dass vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. 
(7) Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, steht dem Mieter grundsätzlich keine (anteilige) Rückerstattung des Mietpreises zu, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden und es entstehen keine zusätzlichen Kos-ten.
(8) Erfolgt keine Rückgabe des Fahrzeuges zum Ende der vereinbarten Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den jeweiligen laut Preisliste (einsehbar unter www.incamper.de) auf die Dauer der Vorenthaltung entfallenden Mietpreis zu zahlen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der infolge der verspäteten Rückgabe entsteht, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als vom Vermieter angegeben entstanden ist.

§ 9 Verhalten im Falle eines Unfalls
(1) Der Mieter hat nach einem Unfall oder bei einem sonstigen Schaden (z.B. Brand-, Entwendungs-, oder Wildschaden) unverzüglich die Polizei zu verständigen, und - falls möglich - eine polizeiliche Unfallaufnahme herbeizuführen. Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, so hat der Mieter einen Unfallbericht am Unfallort zu erstellen. 
(2) Der Mieter hat den Vermieter unmittelbar über den Unfall telefonisch: +49(0)841/93892020 oder per E-Mail mail@incamper.de zu informieren. 
(3) Der Mieter hat bei einem Unfall – außer bei Gefahr in Verzug – vor dem Einleiten von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maß-nahmen Weisungen des Vermieters einzuholen.

§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Vermieter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Mieters. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vermieter dem Mieter nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Vermieter haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Mieters aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Vermieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Mieters.

§ 11 Haftung des Mieters / Versicherungsschutz 
(1) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit begrenzter Deckung für Personen- Sach- und Vermögensschäden bis maximal 100 Mio € (bei Personenschäden bis maximal 12 Mio.€ je geschädigte Person).
(2) Haftungsfreistellung besteht – sofern keine volle Haftung des Mieters vorgesehen ist – nach den Grundsätzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt, sofern nicht im Mietvertrag abweichend aufgeführt, bei Teilkasko- und Vollkaskoschutz jeweils 1.500,-€. 
(3) Die Haftungsfreistellung nach Abs. 2 entfällt, wenn der Mieter oder Fahrer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 

§ 12 GPS Ortung der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge des Vermieters können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges festzustellen und das Fahrzeug im Notfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Sofern dabei personenbeziehbare Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.incamper.de/datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen, Streitschlichtung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. §§ 19, 16 Abs. 9 S. 7 TDSG bleibt unberührt.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online-Streitbeilegung seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereitgehalten wird. Diese Plattform können Sie unter folgendem Link abrufen: https://ec.europa.eu/consumers/odr . In diesem Zusammenhang sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen unsere E-Mail-Adresse mit-zuteilen. Diese lautet: mail@incamper.de. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Mietbedingungen von INcamper.de, Benno Fredel Wohnwagen- und Wohnmobilvermietung, Schröplerstr. 31, 85053 Ingolstadt
Stand 16.11.2022

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